Oberbürgermeister

Wahl der (Ober-)Bürgermeisters

Der (Ober-)Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zugleich mit dem Rat der Stadt und den Bezirksvertretungen gewählt. Aus diesem Grund spricht man auch allgemein von "Kommunalwahlen". Erhält keiner der angetretenen (Ober-) Bürgermeister-Kandidaten mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, wird zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen durchgeführt. Endet diese Wahl mit einer Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

Rechtsgrundlagen
  • § 65 und 66 Gemeindeordnung NRW
  • § 46 b und 46 c Kommunalwahlgesetz NRW

 

Aufgaben des (Ober-)Bürgermeisters für die Wahlvorbereitung

Der (Ober-)Bürgermeister trägt nach den Weisungen des Landeswahlleiters und des Kreiswahlleiters die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.

Insbesondere muss er dabei das Gemeindegebiet in Wahlbezirke aufteilen, den Wahlvorstand berufen und die Wahlbekanntmachung dem Kreiswahlleiter übersenden. Diese Aufgaben erledigt er nicht persönlich, sondern er delegiert sie an entsprechende Bereiche der Verwaltung. Der Fachbereich 4-6-40 / Wahlen handelt also im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Oberhausen.