Bezirksvertretungen

In den kreisfreien Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens wird bei den jeweiligen Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirksvertretung wird nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahlperiode beträgt wie beim Rat der Stadt fünf Jahre.

Die kreisfreie Stadt Oberhausen gliedert sich in folgende drei Stadtbezirke:
  • Bezirk "Alt-Oberhausen"
  • Bezirk "Sterkrade"
  • Bezirk "Osterfeld"
 
Rechtliche Grundlagen
  • § 36 Gemeineordnung (GO)
  • § 46a Kommunalwahlgesetz (KWahlG)