Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung ernannt.
Der Landeswahlleiter ist für die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich, soweit nicht andere Wahlorgane zuständig sind. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem der Vorsitz im Landeswahlausschuss, die Beschaffung von Vordrucken und Formularen, die Vorprüfung der Landeslisten sowie die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land.
Rechtsgrundlage
- § 9 Landeswahlgesetz
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung ernannt.
Der Landeswahlleiter ist für die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich, soweit nicht andere Wahlorgane zuständig sind. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem der Vorsitz im Landeswahlausschuss sowie die Entgegennahme der Landeslisten und die Benachrichtigung der gewählten Bewerber der Landeslisten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Bundeswahlgesetz