Rat der Stadt

Der Rat der Stadt (oder der Gemeinde) ist die kommunale Volksvertretung. Die Größe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Hier werden politische Entscheidungen über grundlegende Belange der Gemeinde getroffen, Satzungen erlassen und die Verwaltung überwacht. Dem Rat stehen (Ober-) Bürgermeister/innen vor und sind in dieser Funktion auch die Dienstaufsicht für alle öffentlichen Beschäftigten der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
  • § 40 ff. Gemeindeordnung