Quiz 9 - Stimmenauszählung (Briefwahl)

Frage 1 von 16

Frage 1

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr anwesend sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

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Antwort

Die Personenzahl ist egal, solange der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter anwesend sind.

Alle verpflichteten Mitglieder des Wahlvorstandes.

Mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter.

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d. h. 3 bis 4 Personen.