Quiz 6 - Verpacken der Wahlunterlagen

Frage 1 von 4

Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

Bitte wählen Sie eine Antwort aus.

Antwort

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch den Fachbereich Wahlen im Wahlraum.

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Fachbereich Wahlen transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Fachbereich Wahlen (Rathaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Sämtliche Wahlunterlagen sind dem Gesetz nach entsprechend der Inhaltsangabe auf den Umschlägen bzw. Aufklebern zu verpacken und ggf. zu versiegeln. Siegelmarken sind durch den Wahlvorsteher zu unterzeichnen. Es bietet sich an, die Siegelmarken vor Entnahme vom Bogen zu unterzeichnen. 

Die verpackten Pakete sowie die Wahlniederschrift mit entsprechenden Anlagen, die Schnellmeldung sind dem Fachbereich Wahlen zu übergeben. Die Wahlkiste, Wahlurne sowie die Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum zur Abholung durch die Stadt Oberhausen.