Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-/Wahlbezirk zuständig. Er besteht aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren 3 bis 6 (bei der Europawahl und der Bundestagswahl) bzw. 3 bis 7 (Landtagswahl & Kommunalwahl), von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer benannt wird (in Oberhausen erfolgt die Benennung in der Regel bereits bei der Einberufung).

Siehe auch "Anwesenheit des Wahlvorstands".