Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge)

Als (Kreis-)Wahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Bei Landes- und Bundeswahlen sind das folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

(Kreis-)Wahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreis-/Wahlleiter eingereicht werden.

 

Regelung zur Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge können gemäß § 19 Landeswahlordnung bis zum 59. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Regelung zur Europawahl

Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen gemäß § 11 Europawahlgesetz spätestens zum 83. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern gemäß § 15 Kommunalwahlordnung spätestens zum 59. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden.

Regelung zur Bundestagswahl

Kreiswahlvorschläge können gemäß § 19 Bundeswahlgesetz bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.