Am Wahltag erfolgt die Stimmabgabe in den Wahlräumen. Sie sind häufig in Schulen, Gemeinderäumen aber auch in öffentlich zugänglichen Räumen eingerichtet. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein.
Die meisten Wahlräume sind auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt oder eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Information zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen.
Hinweis: Die Bezeichnung "Wahllokal" wurde bis 2017 geführt. Dieser Begriff wird wegen der Doppeldeutigkeit, ob damit das Gebäude oder der konkrete Raum gemeint ist, seitdem nicht mehr verwendet. Die Räumlichkeiten zur Stimmabgabe werden nunmehr als Wahlraum bezeichnet.