Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) bezeichnet den Zeitraum, für den die Abgeordneten eines Parlaments gewählt werden. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Parlaments) kann sich die Wahlperiode verkürzen. Die Dauer der Wahlperiode beim Europäischen Parlament, beim Landtag, beim Rat der Stadt, den Bezirksvertretungen sowie des Oberbürgermeisters beträgt jeweils fünf Jahre. Der Bundestag hingegen wird lediglich für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt.