Wahlorgane

Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen, wobei sie immer kleingliedriger werden. Sie dienen der vollkommenen Neutralität des Wahlverfahrens, sind größtenteils unabhängig sowie weisungsfrei und mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet.

  • Wahlorgane auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss
  • Auf Landesebene sind die Wahlorgane der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss
  • Bei der Bundestagwahl und bei der Landtagswahl sind für den Wahlkreis der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss die Wahlorgane
  • Bei der Europawahl gibt es auf der Ebene der Kommunen der Stadtwahlleiter und der Stadtwahlausschuss
  • Bei Kommunalwahlen gibt es auf der Ebene der Kommunen den Wahlleiter und den Wahlausschuss

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.