Nach Abschluss der Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses werden die Stimmzettel geordnet nach Partei (bei Bundes- und Landtagswahlen nach den Wahlkreisbewerbern) sortiert und verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine.
Folgende Unterlagen sind in einzelne Pakete zu verpacken und zu versiegeln:
- Die Stimmzettel mit gültiger Erststimme geordnet und gebündelt nach Kreiswahlvorschlägen
- Die Stimmzettel, auf denen nur die Zweistimme abgegeben worden ist
- Die ungekennzeichneten Stimmzettel
- Die eingenommenen Wahlscheine
Die Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie das Wählerverzeichnis, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Fachbereich Wahlen übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.
Rechtsgrundlagen
- § 51 Landeswahlordnung NRW
- § 66 Europawahlordnung
- § 55 Kommunalwahlordnung NRW
- § 73 Bundeswahlordnung