Hauptwohnung

Eine Person, die innerhalbs Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist nur in dem Wahlkreis bzw. Wahlbezirk oder Stimmbezirk wahlberechtigt, in welchem sie ihre Hauptwohnung hat. Hauptwohnung ist die Wohnung, in der sich die Person für gewöhnlich =im Alltag) aufhält. In Wahlkreisen bzw. Wahlbezirken oder Stimmbezirken mit Nebenwohnsitzen ist die Person nicht wahlberechtigt.