Erst- und Zweitstimme

Das Zweistimmensystem findet sowohl bei Landtagswahlen als auch bei Bundestagswahlen Anwendung. Bei der Europawahl und bei der Kommunalwahl gibt es dieses System nicht.

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber, also eine bestimmte Person. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei prozentual auf sich vereint, umso höher ist ihr Anteil an Vertretern im Landtag bzw. Bundestag.

Rechtliche Grundlagen
  • für die Landtagswahl: § 26, § 33 Landeswahlgesetz (LWahlG)
  • für die Bundestagswahl: § 1, § 6 Bundeswahlgesetz (BWahlG)