Die Beisitzenden sind Mitglieder im Wahlvorstand. Jeder Wahlvorstand benennt mindestens drei Beisitzende. Sie assistieren der Schriftführerin/dem Schriftführer und der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher. Das bedeutet, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben erledigen. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung. Aus ihrem Kreis wird zudem ein stellvertretender Schriftführer bestimmt.