Die Stapel A bis C sollen dazu dienen, die Stimmenauszählung zu erleichtern. Halten Sie sich daher bitte - auch unter Berücksichtung der Ergebniseintragung in die Wahlniederschrift - unbedingt an die vorgegebene Stapelbildung und die damit verbundene Vorgehensweise bei der Stimmenauszählung. Die Stimmzettel werden folgendermaßen zusortiert:
Stapel A
Hier gehören alle Stimmzettel mit zweifelsfrei gültiger Erst- und Zweistimme derselben Partei hin. Trennen und sortieren Sie diese Stimmzettel direkt nach den jeweiligen Parteien, damit haben Sie erfahrungsgemäß bereits ca. 80% der Stimmzettel sortiert. Die gezählen Stimmen werden sortiert nach Partei in die Zwischensumme I (ZS I) auf dem Vorschreibblatt und später in die Niederschrift und die Schnellmeldung eingetragen.
Stapel B
Auf diesen Stapel kommen komplett leer abgegebene/ungekennzeichnete Stimmzettel. Bei diesen Stimmzetteln sind sowohl Erst- als auch Zweitstimme zweifelsfrei ungültige Stimmen.
Stapel C (nur bei der Briefwahl)
Bei der Briefwahl wird ein zusätzlicher Stapel gebildet mit Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel beinhalten. Darüber wird. Hierüber muss der Briefwahlvorstand einen Beschluss fassen.
Stapel C (Bei der Briefwahl Stapel D)
Hier gehören alle Stimmzettel hin, auf denen die Erst- und Zweistimme gültig für jeweils unterschiedliche Parteien abgegeben wurden sowie die Stimmzettel, auf denen nur eine von zwei Stimmen gekennzeichnet ist. Diese Stimmzettel werden zunächst nach Zweistimme ausgezählt und die ungültigen Zweitstimmen sowie gültigen Zweitstimmen getrennt nach Parteien in die Spalte ZS II bei den Zweistimmen eingetragen. Anschließend wird nach demselben Verfahren nach der Erststimme ausgezählt.
Stapel D (Bei der Briefwahl Stapel E)
Hier sortieren Sie alle Stimmzettel hin, die nicht eindeutig einem der anderen Stapel zugeordnet werden können. Also die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (beispielsweise wenn der Stimmzettel beschriftet wurde). Diese Stimmzettel werden ausgesondert und von einem Beisitzer in besondere Verwahrung genommen. Ganz am Schluss der Auszählung muss der gesamte Wahlvorstand über jede einzelne Stimme (auch nach Erst- und Zweistimme getrennt) beschließen. Für "gültig" erklärte Stimmen sind in den Zwischensummen III (ZS III) einzutragen.
Die Summen des Stapels A sowie der für "gültig" erklärten Stimmen des Stapels C werden zusammenaddiert und in die Spalte "Insgesamt" eingetragen. Siehe auch: Was bedeutet ZS I, ZS II und ZS III auf dem Vorschreibblatt?
Siehe Schulungsclip "Sortieren der Stimmzettel" und "Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der Stimmzettel" (Briefwahl).