Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen. Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. sind dementsprechend zu beseitigen. Bitte dokumentieren Sie, sofern möglich, mit Fotos, wie und wo die Parteienwerbung angebracht war. "Wahlwerbung" ist in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, verboten. Darüber hinaus ist "Wahlwerbung" vor dem Zugang zum Gebäude nicht erlaubt. Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt zum Fachbereich Wahlen auf.
Siehe Schulungsclip "Keine Wahlwerbung vor Ort am und im Wahlraum".