Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Das bedeutet, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bleibt die Wahlurne verschlossen, unabhängig davon, welches Dokument eingeworfen wurde. Die betroffene Person muss zur Auszählung - also ab 18.00 Uhr - erscheinen oder kann den Ausweis am nächsten Werktag beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen abholen.