Sie werden als Wahlhelfer in der Wahlhelferdatei gespeichert und werden somit automatisch vor anstehenden Wahlen angeschrieben. Es handelt sich bei diesem Schreiben noch nicht direkt um eine verbindliche Einberufung, sondern vielmehr um eine Vorab-Anfrage, ob Sie bei der anstehenden Wahl Interesse an der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit haben.
Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen, werden Sie aus der Wahlhelferdatei gelöscht.
Da grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet werden kann, kann es dennoch sein, dass Sie einberufen werden, wenn nicht genug freiwillige Wahlhelfer zur Verfügung stehen.