Bitte melden Sie sich umgehend - spätestens bis 7:30 Uhr - unter den hier angegebenen Rufnummern beim Fachbereich Wahlen ab. Eine ärztliche Bescheinigung ist einzureichen.
Bitte melden Sie sich umgehend - spätestens bis 7:30 Uhr - unter den hier angegebenen Rufnummern beim Fachbereich Wahlen ab. Eine ärztliche Bescheinigung ist einzureichen.