Es möchte jemand bei der Auszählung zugucken.

Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden. Angebotene Hilfe von Personen außerhalb des Wahlvorstands darf nicht angenommen werden.

Sollten Sie wiederholt bei der Auszählung von anwesenden Personen gestört werden, können Sie die Person/en des Wahlraums verweisen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2019.

Siehe Schulungs-Clips "Beobachter bei der Auszählung“ und "Störungen durch Wahlbeobachter