Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja, Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der Art des Einsatzes richtet. Für die Mitglieder der Wahlvorstände wird je nach Funktion eine Entschädigung in Höhe von 55,00€ bis 80,00€ gezahlt. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55,00€ bis 70,00€.