Eine Stimmabgabe ist ausschließlich im Wahlraum zulässig!
Der Wähler hat mit der Wahlbenachrichtigung den Hinweis erhalten, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Ist ein Wahlraum als nicht barrierefrei gekennzeichnet, besteht im Vorfeld die Möglichkeit, die Übersendung von Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Unter Vorlage des Wahlscheines ist eine Wahl in einem beliebigen Wahlraum des gleichen Wahlbezirks möglich, sodass man dann einen barrierefreien Wahlraum auswählen kann. Im Zweifelsfall rufen Sie im Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2019 an.