Eine Person verbreitet während der Wahlhandlung Unruhe und stört den allgemeinen Wahlablauf. Wie ist vorzugehen?

Fordern Sie die Person auf, die Störung zu unterlassen. Sollte diese nicht darauf reagieren, üben Sie Ihr Hausrecht aus und verweisen die Person des Wahlraums. Gelingt dies nicht oder sollte es zunehmend zu Problemen kommen, schalten Sie bitte die Polizei ein und unterrichten den Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2019 über den Vorfall.