Ein Wähler steht nicht im Wählerverzeichnis, was ist zu tun?

Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Fristen hätte der Wähler nachträglich auf schriftlichen Antrag beziehungsweise in einigen Fällen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Am Wahltag ist das nicht mehr möglich, da sämtliche Fristen abgelaufen sind.

Wichtig: Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen! Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks/Stimmbezirks eingetragen ist. 

Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte den Fachbereich Wahlen unter den Rufnummern 0208/825-2944 oder -2019.