Ein Wähler ist umgezogen, kann er noch wählen?

Grundsätzlich verliert er sein Wahlrecht nicht. Wie er sein Wahlrecht bei Umzug behalten und ausüben kann, hängt jedoch von der jeweiligen Wahl ab. Aufgrund der unterschiedlichen wahlrechtlichen Fristen für die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis, sollte sich der betroffene Wahlberechtigte frühestmöglich an den Fachbereich Wahlen wenden. Am Wahltag selbst ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses - zum Beispiel aufgrund eines getätigten Umzugs - nicht mehr möglich. Bei Unklarheiten wenden Sie sich am Wahltag bitte an den Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2019.

Siehe Schulungsclip "Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden - Zuzug".