Ja, auf Wunsch des Wählers dürfen Sie ihm einen neuen Stimmzettel aushändigen, wenn er seinen Stimmzettel falsch gekennzeichnet hat. Im Austausch gegen einen neuen Stimmzettel ist der alte Stimmzettel vom Wähler selbst im Beisein eines Wahlvorstandsmitgliedes zu vernichten. Ein neuer Stimmzettel kann daher nur vor dem Einwurf des ursprünglichen Stimmzettels in die Wahlurne ausgehändigt werden.