In diesem Fall ist die Zählung der Stimmabgabevermerke sowie der Wahlscheine und der Stimmzettel jeweils einmal zu wiederholen. Stimmen die Zahlen weiterhin nicht überein, ist dies in der Niederschrift zu dokumentieren und zu begründen (zum Beispiel: "Es wurde versehentlich ein Haken im Wählerverzeichnis vergessen.")
Als Zahl der Wähler gilt von nun an die Anzahl der Stimmzettel.
Siehe Schulungsclip "Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der Wähler".