Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von drei Wahlvorstandsmitgliedern während der Wahlhandlung bzw. fünf Wahlvorstandsmitgliedern zur Auszählung gegeben ist, darunter in beiden Fällen Wahlvorsteher und Schriftführer oder deren Stellvertreter, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird diese Mindestanforderung jedoch unterschritten, rufen Sie bitte umgehend im Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2890 an.
Siehe Schulungsclip "Anwesenheit des Wahlvorstandes & Schichteinteilung"