Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand als autonomes Wahlorgan. Aufgrund der Verpflichtung zur geheimen Stimmabgabe ist nur die Mitnahme von Kleinkindern in die Wahlkabine zulässig.
Siehe Schulungsclip "Wahlgeheimnis bei der Stimmabgabe".
Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand als autonomes Wahlorgan. Aufgrund der Verpflichtung zur geheimen Stimmabgabe ist nur die Mitnahme von Kleinkindern in die Wahlkabine zulässig.
Siehe Schulungsclip "Wahlgeheimnis bei der Stimmabgabe".