Die Abkürzung ZS steht für "Zwischensumme". Zwischensummen werden während der Stimmenauszählung gebildet, um den Zählvorgang zu erleichtern. Grundlage für die insgesamt drei Zwischensummen ist die Bildung von vier Stapeln (A bis D).
In der Spalte ZS I werden die Anzahl der Stimmzettel mit gültiger Erst- und Zweistimme derselben Partei sortiert nach Partei eingetragen. Siehe Schulungsclip "Auszählen der Stimmen und Eintragung in das Vorschreibblatt".
In die Spalte ZS II werden die Anzahl der Stimmzettel mit gültiger Erst -und Zweitstimmen unterschiedlicher Partei oder, wenn nur eine Stimme abgegeben wurde, eingetragen. Zuerst werden die Stimmzettel sortiert nach Zweistimmen ausgezählt und die Zahl der ungültigen sowie der gültigen Zweitstimmen getrennt nach Partei in die Spalte ZS II eingetragen. Anschließend wird nach dem gleichen Verfahren die Erststimme ausgezählt.
In die Spalte ZS III werden jene Stimmanzahlen eingetragen, die bei der Prüfung der Beschlussfälle vom Wahlvorstand für "gültig" oder "ungültig" erklärt werden. Siehe Schulungsclip "Beschlussfälle - Stapel D"
Siehe auch: Was versteht man unter den vier Stapeln A bis D im Rahmen der Stimmenauszählung?