Bekanntmachungen, öffentliche

Die Rechtsgrundlagen zur jeweiligen Wahl (unter anderem Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz NRW, Landeswahlordnung NRW) sehen vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Kenntnissen hat. Diese hat in der für die jeweilige Kommune üblichen Form zu erfolgen. Laut Hauptsatzung der Stadt Oberhausen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Oberhausen.

Regelung zur Landtagswahl

Das Landeswahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  • Zeit und Ort der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
  • Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
  • Wahlbekanntmachung
  • Bekannmachung der Briefwahl
  • Wahlergebnis
Regelung zur Europawahl

Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  •  Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)
  •  Wahlbekanntmachung
  •  Wahlergebnis
Regelungen zu den Kommunalwahlen

Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  •  Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  •  Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
  •  Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
  •  Wahlbekanntmachung
  •  Wahlergebnis
Regelung zur Bundestagswahl

Das Bundeswahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  • Wahlbekanntmachung
  • Wahlergebnis