Quiz 9 - Stimmenauszählung (Briefwahl)

Frage 1 von 15

Frage 1

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr anwesend sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

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Antwort

Alle verpflichteten Mitglieder des Wahlvorstandes.

Die Personenzahl ist egal, solange der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter anwesend sind.

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d. h. 3 bis 4 Personen.

Mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter.