Quiz 6 - Verpacken der Wahlunterlagen

Frage 1 von 4

Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

Bitte wählen Sie eine Antwort aus.

Antwort

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Fachbereich Wahlen transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Fachbereich Wahlen (Rathaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch den Fachbereich Wahlen im Wahlraum.

Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der Inhaltsangabe auf den Umschlägen bzw. Aufklebern zu verpacken. Die Pakete sind in den Papiersack mit dem Aufkleber "Paket 2" zu verpacken, ausgenommen davon sind die Umschläge für den Wahlordner. Heften Sie alle auf dem Wahlordner vermerkten Unterlagen, insbesondere Wahlniederschrift und Schnellmeldung, in diesen und geben Sie diesen mit dem ausgehändigten Mobiltelefon und dem Paket 2 an der Annahmestelle ab oder übergeben dieses an den angeforderten Fahrer. Legen Sie den Umschlag mit den Wahlbenachrichtigungen in die Wahlkiste.

Siegelmarken sind durch den Wahlvorsteher zu unterzeichnen. Es bietet sich an, die Siegelmarken vor Entnahme vom Bogen zu unterzeichnen.

Die Wahlkiste, Wahlurne sowie die Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum zur Abholung durch die Stadt Oberhausen.