Wahlscheinantrag
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (dieses bitte per Post, E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder Fax an 0208/825-3377 übersenden), mündlich durch Vorsprache in einer der Sofortwahlstellen oder mit formloser E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Antrag muss Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) des Antragstellers enthalten. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in ganz bestimmten Ausnahmefällen (z. B. schwere Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.