Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Rechtsgrundlagen zur jeweiligen Wahl (unter anderem Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz NRW, Landeswahlordnung NRW) sehen vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Kenntnissen hat. Diese hat in der für die jeweilige Kommune üblichen Form zu erfolgen. Laut Hauptsatzung der Stadt Oberhausen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Oberhausen.
Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis