Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg. Es setzt sich aus höchstens 750 Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürger/-innen zusammen, zuzüglich des Präsidenten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle vier Jahre statt.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz
- Europawahlordnung