Die Wahlkabinen sind im Wahlraum so zu positionieren, dass der Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben kann und das Wahlgeheimns gewahrt bleibt. Eine Wahlkabine ist beispielsweise dann fehlerhaft positioniert, wenn Personen, die durch die Eingangstür den Wahlraum betreten, in die Wahlkabine schauen können oder außerhalb des Wahlraumes in die Wahlkabine schauen können (z.B. durch ein Fenster). Weitere örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Der Wahlvorstand muss von seinem Tisch aus die Wahlkabinen im Blick haben, um bspw. sicherzustellen, dass sich nur eine Person in einer Wahlkabine befindet. Darüber hinaus überprüft der Wahlvorstand die Wahlkabine regelmäßig auf unerlaubte Wahlwerbung (Flyer, Kugelschreiber etc.).
Die Wahlkabine muss einzeln betreten werden und es dürfen keine Bildaufnahmen gemacht werden.
Siehe auch "Unerlaubte Wahlwerbung" und "Selfies in der Wahlkabine".