Der Stimmzettelumschlag beinhaltet nur den gekennzeichneten Stimmzettel des Wählers und wird anschließend verschlossen. So wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
Landtagswahl
- Anlage 5 zu Landeswahlordnung
- Format mindestens DIN C6 – Farbe: blau
Europawahl
- Anlage 9 zur Europawahlordnung
- Farbe: weiß
Kommunalwahl
- Anlage 6 zur Kommunalwahlordnung
- Format mindestens DIN C6 – Farbe: blau
Bundestagswahl
- Anlage 10 zur Bundeswahlordnung
- Farbe: weiß
Hinweis:
Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Stimmzettelumschlages, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern. Bei der im Jahr 2014 durchgeführten Europawahl zusammen mit den Kommunalwahlen wurden neben den blauen Stimmzettelumschlägen für die Europawahl bspw. auch grüne (Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretungen) und weiße Stimmzettelumschläge (Wahl des Integrationsrates) verwendet.