Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ des Landes NRW und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Gemäß § 14 Abs. 2 LWahlG besteht der Landtag aus mindestens 181 Abgeordneten. 128 Mitglieder werden dabei über die Erststimme aus den einzelnen Wahlkreisen direkt vom Volk gewählt, die restlichen Abgeordneten werden über die Zweitstimme gewählt. Die Anzahl der Sitze im Landtag einer Partei bestimmt sich nach dem Zweitstimmenverhältnis. Es ist ferner möglich, dass über durch Ausgleichs- und Überhangmandate die Zahl der Abgeordneten steigt.
Eine Legislaturperiode des Landtages dauert grundsätzlich fünf Jahre.
Rechtsgrundlagen
- Landeswahlgesetz
- Landeswahlordnung