Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind oder aus sonstigem Grund ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden allerdings nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (dieses bitte per Post, E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder Fax an 0208/825-3377 übersenden), formloser E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder mündlich durch Vorsprache in einer der Sofortwahlstellen beantragt werden. Die Antragsstellenden muss dabei immer ihren Familiennamen, ihre(n) Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (z.B. Urlaubsanschrift) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen. Der Ablauf der Briefwahl bzw. das Verpacken der Briefwahlunterlagen kann dem ebenfalls übersandten Informationsblatt zur Briefwahl entnommen werden.

Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr (Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr) beim Oberbürgermeister eingeht. Nur so kann der Wahlbrief noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen am Wahltag bis 16.00 Uhr) in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, eingeworfen werden.