In der Wahlkabine sind Fotos und Videos von der Stimmabgabe verboten. Filmt oder fotografiert ein Wähler seine Stimmabgabe, so sprechen Sie ihn auf dieses Verbot an und machen darauf aufmerksam, dass das Wahlgeheimnis auch durch den Wähler selbst zu wahren ist. Der Wahlvorstand ist im Rahmen seiner Ordnungsbefugnis berechtigt, einzuschreiten und das Verhalten zu unterbinden.
Der Stimmzettel des Wählers darf nicht in die Urne eingeworfen werden. Er ist einzuziehen und unbrauchbar zu machen. Der Wähler darf grundsätzlich nicht von der Wahl ausgeschlossen werden, er erhält gegebenenfalls nochmals die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Unter Umständen kann der Wähler zurückgewiesen werden.
Siehe Schulungs-Clip: "Umgang mit Fotos, Presse und Selfies"