Ein Wähler hat seinen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) verloren oder gar nicht erst erhalten und möchte in meinem Stimmbezirk nun wählen. Darf er das?

Nein! Personen, die am Wahltag in ihrem Wahlbezirk wählen wollen und den Sperrvermerk "W" (Wahlschein) im Wählerverzeichnis eingetragen haben, müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimme zu dieser Wahl nicht mehr abgeben.