Mitglieder des Wahlvorstandes sind morgens nicht erschienen. Was kann ich tun?

Richten Sie den Wahlraum her und sorgen Sie dafür, dass um 8.00 Uhr mit der Wahlhandlung begonnen werden kann. Sofern die gesetzliche Mindestanforderung von drei Wahlhelfern, darunter mindestens Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertreter, erfüllt ist, beginnen Sie um 8.00 Uhr mit der Wahlhandlung; Andernfalls verpflichten Sie Wahlberechtigte als Beisitzer. Rufen Sie umgehend, bis spätestens 8.00 Uhr, beim Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 0208/825-2890 oder 0208/825-2083 an und teilen Sie mit, wenn einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes nicht erschienen sind.