Ein Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vergessen. Darf er dennoch an der Wahl teilnehmen?

Hat ein Wähler seine Wahlbenachrichtigung zu Hause vergessen, so prüfen Sie seine Identität anhand des Personalausweises. Ist der Wähler im Wählerverzeichnis zu finden und liegt kein Sperrvermerk vor, so darf er wählen.

Hat ein Wähler gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil er beispielsweise neu in den Stimmbezirk zugezogen ist, muss er sich ebenfalls ausweisen. Neu hinzugezogene Wähler finden Sie im Wählerverzeichnis nicht unter den Straßennamen, sondern in einem separaten Nachtrag am Ende des Wählerverzeichnisses. Ist der Wähler auch dort nicht zu finden, kontaktieren Sie den Fachbereich Wahlen.

Siehe Schulungsclips "Wählen ohne Wahlbenachrichtigung" und "Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden - Zuzug"