Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise den Stimmabgabevermerk in der falschen Zeile vorgenommen haben. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Wähler nur einmal zur Wahl zugelassen ist. Letztendlich entscheidet der Wahlvorstand als eigenständiges Wahlorgan in diesen Fällen. Holen Sie sich eine schriftliche Erklärung von der Person ein, dass diese noch nicht gewählt hat und lassen sie sie infolgedessen auch zur Stimmabgabe zu. Wichtig ist hierbei, dass der Wähler und auch der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter die Erklärung sowie die damit verbundene Zulassung zur Stimmabgabe unterzeichnen. Fügen Sie die unterzeichnete Erklärung der Wahlniederschrift bei.