Das Wahlgeheimnis ist zu wahren. Fotos oder Filmaufnahmen von Personen sind nur dann erlaubt, wenn diese einverstanden sind. Die Wahlhandlung (hinter oder in der Wahlkabine) sowie das Wählerverzeichnis dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Siehe Schulungsclip "Umgang mit Fotos, Presse und Selfies"