Die Wahlhandlung samt Auszählung der Stimmen findet ohne Unterbrechung statt. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe muss während der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgängig sichergestellt sein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der gesamte Wahlvorstand durchgängig im Wahlraum anwesend ist. Üblicherweise teilt sich der Wahlvorstand in zwei Schichten, die sich gegen Mittag abwechseln. Wichtig ist, dass zu jeder Zeit während der Wahlzeit immer drei Wahlhelfer, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter sowie mindestens ein Beisitzer, anwesend sind. Zur Auszählung der Stimmen tritt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen. Ferner müssen zur Stimmenauszählung der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter sowie mindestens drei Beisitzer anwesend sein.
Siehe Schulungs-Clip "Anwesenheit des Wahlvorstandes & Schichteinteilung"