Ein Wähler ist am Wahltag nicht ortsanwesend - wie kann er sein Wahlrecht ausüben?

Wenn der Wähler frühzeitig weiß, dass er am Tag der Wahl - aus welchen Gründen auch immer - seinen Wahlraum nicht aufsuchen kann, besteht die Möglichkeit per Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses (rund sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin) werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antragsvordruck. Diesen bitte per Post, E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder Fax an 0208/825-3377 übersenden. Alternativ ist auch die Beantragung per formloser E-Mail an briefwahl@oberhausen.de möglich. Der Antragssteller muss dabei immer seinen Familiennamen, seine(n) Vornamen, sein Geburtsdatum, die Wählerverzeichnisnummer auf der Wahlbenachrichtigung (sofern zur Hand) und seine Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (z.B. Urlaubsanschrift) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen.

Die Briefwahl kann darüber hinaus persönlich in den Sofortwahlstellen (Alt-Oberhausen: Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen; Sterkrade: Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen; Osterfeld: Bottroper Straße 183, 46117 Oberhausen) vorgenommen werden. Diese nehmen ihren Dienst in der Regel fünf Wochen vor dem Wahltag auf. Für die Europawahl werden die Sofortwahlstellen ab dem 06.05.2024 öffnen.

Sollte der Wähler hierauf nicht warten können, so besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen vorher formlos unter Angabe des Geburtsdatums und der Meldeadresse zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen werden postalisch an die Meldeanschrift oder eine Wunschadresse des Wählers (auch abweichende Adressen wie beispielsweise den Urlaubsort) versendet.