Darf ich rote Wahlbriefe annehmen?

Nein, Sie sind nicht befugt rote Wahlbriefe entgegenzunehmen, da diese von den Briefwahlvorständen ausgezählt werden. Je nachdem, um wessen Wahlbrief es sich handelt, bestehen in dieser Situation zwei Verfahrensmöglichkeiten.

 

1.)

Ist die Person, die vor Ihnen steht, der Wahlscheininhaber und ist der Wahlschein für Ihren Wahlbezirk gültig, können Sie der Person vorschlagen, vor Ort zu wählen. Der Wahlschein ist vom Wahlvorstand einzubehalten, die übrigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel im Umschlag) müssen vom Wähler selbst vernichtet werden. Der Wähler erhält dann einen neuen Stimmzettel und kann in der Wahlkabine wählen. Der Wähler mit Wahlschein darf nicht von Hand im Wählerverzeichnis ergänzt werden.
Bei der Wahlergebnisermittlung nach Ende der Wahlzeit werden alle vom Wahlvorstand einbehaltenen Wahlscheine zu den Stimmabgabevermerken im Wählerverzeichnis addiert, um die Gesamtzahl der Wähler zu ermitteln.

Siehe Schulungs-Clip "Wähler mit Wahlbrief - Umwandlung Briefwahl in Urnenwahl"

 

2.)

Möchte der Wahlberechtigte nicht im Wahlraum wählen oder ist die Person mit dem Wahlbrief nicht identisch mit der Person für die der Wahlschein ausgestellt ist, muss der Wahlbrief am Wahltag bis 18.00 Uhr (bei Kommunalwahlen am Wahltag bis 16.00 Uhr) beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen eingereicht werden. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Wahlbriefinhaber.

Siehe Schulungs-Clip "Keine Annahme von Wahlbriefen"